Allgemeine Bedingungen

Im Tarif inbegriffen sind :

Außenreinigung des Mietfahrzeuges. Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug (während der Mietdauer und auf eigenes Risiko). Vollkaskoversicherung für das Mietfahrzeug. (Selbstbehalt Fr. 2'000.- pro Schaden, nicht ausschliessbar).

Gas :

Jedes Fahrzeug enthält 2 Gas-Flaschen mit je 10,5 kg. Eine Pauschale von Fr. 50.- wird für die Benutzung der ersten Gas-Flasche berechnet. Bei Benutzung der zweiten Gas-Flasche wird eine weitere Pauschale von Fr. 50.- berechnet.

SchadenVersicherung :

Reisemobile :

Unbegrenzte Haftpflichtversicherung, (Selbstbehalt Fr. 500.- pro Schaden, nicht ausschliessbar).

Wohnwagen :

Diese sind, solange sie am Zugfahrzeug angehängt sind, über die Haftpflichtversicherung des Zugfahr- zeuges und gegen Haftpflichtschäden versichert. Brände, Glas- und Wildschäden sind versichert (ohne Selbstbehalt), die Scheinwerfer sind nicht versichert. Persönliche Effekte sind über die Hausratversicherung des Mieters abzudecken. Schäden, die auf Grobfahrlässigkeit zurückzuführen sind (Missachtung der Fahrzeughöhe etc.), sind nicht versichert. Rückführung des Mietfahrzeugs und Rückführungs- kosten: bis Fr. 500.- pro Person (unter Vorweisung der Belege) bei Unfällen und größeren Schäden. Die Reparaturkosten ab Fr. 50.- für ausgeführte Reparaturen, (mit vorgängigem Einverständnis des Vermieters) werden unter Vorweisung detaillierter Quittungen rückvergütet.

AnnullationskostenVersicherung :

(sehr empfehlenswert) 3% vom Mietpreis. Bei Absagen aus wichtigen Gründen: Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie (Eltern + Kinder) ist dem Vermieter, ohne Aufforderung, ein Arztzeugnis vorzuweisen. In allen anderen Fällen kommt folgender Tarif zur Anwendung : Bis 61 Tage vor Abreise 20% vom Mietpreis 60 bis 31 Tage vor Abreise 50% vom Mietpreis 30 bis 0 Tage vor Abreise 100% vom Mietpreis Im Falle eines Vertragsrücktrittes können die Verwaltungskosten von Fr. 100.- nicht zurückerstattet werden und gehen zu Lasten des Mieters.

Fahrer/in :

Mindestalter 23 Jahre - gültiger Führerausweis für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Kat. B) seit mindestens 2 Jahren; bitte dem Mietvertrag eine Fotokopie des gültigen Führerausweises beilegen. Das Mietfahrzeug darf nicht durch andere als im Mietvertrag erwähnten Personen gefahren werden. Es ist verboten, mit dem Mietfahrzeug Strecken gegen Bezahlung zu tätigen, das Mietfahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten und/oder Fahrstunden damit zu unterrichten. Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und nicht über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen ausserdem bei Vertragsabschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen.

Zugfahrzeug für Mietwohnwagen :

Der Mieter ist verantwortlich, dass das Gesamtgewicht des gemieteten Wohnwagens nicht überschritten wird und dasselbe die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Der Mietwohnwagen verfügt über eine 13-polige 12 Volt-Stromzuleitung. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung, wenn im angehängten Zustand, Leuchten außerhalb und innerhalb des Wohnwagens nicht funktionieren sollten.

Übernahme und Rückgabe des Mietfahrzeugs :Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten übernommen und zurückgebracht werden. Bei der Rückgabe wird jede verspätete Stunde (ohne Vereinbarung), mit Fr. 60.- verrechnet. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietfahrzeug sorgfältig umzugehen. Er achtet selber auf das reibungslose Funktionieren des Mietfahrzeugs. Festgestellte Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Der Mieter kontrolliert den Öl- und Kühlwasserstand sowie den Reifendruck bei jeder Treibstoff-Tankfüllung. Service- und Unterhaltskosten werden rückvergütet, gegen Vorweisung detaillierter Quittungen. Die Zeit für den Unterhalt des Mietfahrzeugs geht zu Lasten des Mieters. Das Reisemobil muss mit vollem Treib-stoff-Tank zurückgebracht werden. Bei fehlendem Diesel werden im minim. Fr. 50.- verrechnet. Modelländerungen sowie Änderungen der Übernahmezeiten vor der Abreise (durch Unvorhergesehenes wie Unfälle, Schäden, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter usw.) bleiben ausdrücklich vorbehalten, ohne vorgängige Meldung durch den Vermieter. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung bei Pannen, Verzögerungen usw., welche durch einen Unfall herbeigeführt werden, bei Mängel oder verspäteter Übernahme, welche durch unvorhergesehene Gründe entstehen können/konnten. Angenommen, der Mieter kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen (Panne, Unfall, usw.), gehen die Kosten für Aufwendungen, welche nicht durch die Rückführungsversicherung gedeckt sind, zu Lasten des Mieters.

Unfall :

Bei Unfällen muss der Mieter unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter benachrichtigen. Der Mieter muss auf die Ausstellung eines Polizeirapportes bestehen. Der Mieter oder der Fahrer darf keine münd- lichen und schriftlichen Fehlergeständnisse machen.

Verdeckte Schäden :

Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieser Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.

Gerichtsstand :

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschließlich den Gerichtsstand des Vermieters.

Die Kaution von Fr. 1'500.- ist bei Vertragsunter- zeichnung bar, mit Kreditkarte oder mit Einzahlungs- schein zu bezahlen. Die Mietkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Übernahme mit Einzahlungsschein zu bezahlen. Die Kaution deckt teilweise die Selbstbehalte für die Teil- und Vollkaskoversicherung und ist nicht Bestandteil der Mietkosten (sondern zuzüglich zum eigentlichen Mietpreis) und wird nach Rückgabe des Mietfahrzeuges (in einwandfreiem Zustand) dem Mieter zurückbezahlt, unter Vorbehalt von Unfall und sonstigen Schäden. Es werden keine Kreditkar- ten für die Bezahlung der Mietkosten akzeptiert.

Die Innenreinigung des Mietfahrzeugs ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben, wie dieses übernommen wurde. D.h. gereinigt, oder (gegen Bezahlung) in unserer Werkstatt reinigen zu lassen. Das WC und der Schmutzwassertank müssen durch den Mieter entleert werden (nicht in der vom Vermieter angebotenen Innenreinigung eingeschlossen). Andernfalls wird eine Gebühr von Fr. 100.- verrechnet. Eine zusätzliche Gebühr für Innenreinigung wird verrechnet, sollte das Fahrzeug in ungenügend gereinigtem oder sehr schmutzigem Zustand retourniert werden. Das Geschirr ist in sauberem Zustand zurückzubringen. Mitgeführte Tiere dürfen nicht auf der Polsterung liegen. Verschmutzungen (Haare usw.) die durch die mitgeführten Tiere verursacht werden, müssen durch den Mieter gereinigt werden und sind nicht durch eine im Voraus bezahlte Innenreinigung gedeckt. Sollte die Reinigung nicht genügend ausgeführt sein, wird eine Gebühr (nach Aufwand) in Rechnung gestellt.

Die obgenannten Preise verstehen sich inkl. MwSt. Änderungen und Irrtum vorbehalten.